Staatlich geprüfte(r) Krankenpflegehelfer/in

Ausbildungsinhalte

11Die Ausbildung an einer Berufsfachschule für Pflegehilfe befähigt dazu, Kompetenzen zu erwerben, um alte Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegefachkraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen. 2Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, 
 

1. eigenständig die im Rahmen des individuellen Pflegeplans übertragenen Aufgaben der Grundpflege zu verrichten und die ausgeführten pflegerischen Leistungen ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie
 

2. im Rahmen der Assistenz von Pflegefachkräften, bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte und bei der Durchführung der Behandlungspflege mitzuwirken.

(BFSO §52 Ausbildungsziel)

 

Berufsübergreifende Fächer:

  • Deutsch

  • Englisch

  • Gemeinschaftskunde

  • Ethik

  • Sport

Berufsbezogene Lernfelder:

  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen

  • Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken

  • Eigene Arbeit strukturieren und organisieren

  • Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten

  • Situationsgerecht kommunizieren

  • Gesundheit erhalten und fördern

  • Lebensraum und Lebenszeit gestalten

  • in akuten Notfällen adäquat handeln 

 

Praktika:

  • 36 Wochen berufspraktische Ausbildung in verschiedenen Pflegeeinrichtungen (Krankenhaus, Einrichtungen der stationären und ambulanten Langzeitpflege)

Dauer

  • regulär: 2 Jahre

  • verkürzt: 1 Jahr 

  • als Vollzeitunterricht mit Praktika

  • Start ist jährlich zum neuen Schuljahr

Voraussetzungen

2-jährige Ausbildung:

  • Hauptschulabschluss oder

  • ein gleichwertiger Bildungsabschluss

     

1-jährige Ausbildung:

  • Realschulabschluss und Eignungsgespräch oder

     

  • ein Antrag auf Verkürzung kann beim Landesamt für Schule und Bildung gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden

    • mind. 3 Jahre Berufstätigkeit in den letzten 10 Jahren oder
    • mind. 2 Jahre Berufstätigkeit in den letzten 10 Jahren PLUS
    mind. 6-monatige einschlägige Weiterbildung zur Arbeitsförderung nach §81 SGB III oder
    • mind. 5 Jahre Berufstätigkeit PLUS Abschluss Betreuungskraft gemäß GKV-SV-RL nach § 53bSGB XI
    Die Berechnung der anzuerkennenden Tätigkeiten erfolgt auf
    Grundlage einer Vollzeitstelle (i. d. R. 40 Stunden, sofern tariflich keine andere Sollstundenzahl für die Vollzeitbeschäftigung vorgegeben ist)
    Auch vorangegangene Ausbildungen, z.B. nach Pflegeberufegesetz (seit 2020) oder Alten-/Krankenpflegegesetz
    (auslaufend) können ganz oder teilweise angerechnet werden. Die Entscheidung bzgl. der Anerkennung von Vorkenntnissen trifft jeweils die zuständige Schulaufsichtsbehörde (LaSuB)

  • Der formlose Antrag soll frühzeitig schriftlich, inkl. aller Unterlagen, gern bis spätestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung (bspw. zum 31.05. für den Beginn des nächsten Schuljahres im Herbst) beim jeweiligen regional zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB),
    Referat 24 - Berufsbildende Schulen- eingereicht werden.

  • Eine Checkliste mit zu erfüllenden Kriterien steht zur Verfügung: zur Checkliste>.

Abschluss

  • Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin oder

  • Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer

     

  • Möglichkeit der Zuerkennung des mittleren Bildungsabschlusses bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0

     

Der Berufsabschluss ist eine geeignete Voraussetzung für weiterführende Berufsabschlüsse, z. B.:

  • zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann

Bewerbung

Folgende Unterlagen sind im Original bis zum 31. März des Aufnahmejahres einzureichen:

 

 1. 

DownloadAnmeldeformular
Achtungohne unterschriebene Erklärung "Information über die Erhebung personenbezogener Daten" kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden
Informationim Falle der Minderjährigkeit mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

 2. 

lückenloser tabellarischer Lebenslauf  

 3. 

beglaubigte Zeugniskopien Information sofern das Abschlusszeugnis noch nicht erteilt wurde, ist das letzte Halbjahreszeugnis einzureichen

 4. 

ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des BerufesAchtungdarf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate sein

 5. 

2 Passbilder 

 

Bitte senden Sie keine weiteren Anhänge wie bspw. Praktikumsbeurteilungen mit. 


 

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Praktische Ausbildungsinhalte

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Noch Fragen?

Ansprechpartner amt. Fachleitung Fachbereich 3

Herr Altmann