Aktuelle Informationen
Am 01.04.2021 tritt eine neu Corona- Schutzverordnung in Kraft. Alle neuen Regelungen, die mit dem Schulbetrieb ab dem 12.04.2021 gelten, werden rechtzeitig veröffentlich.
Wechselmodell von Präsenzunterricht und häuslicher Lernzeit:
Ab 12.04.2021 kehren alle Klassen und Kurse in die Schule zurück.
- Der Unterricht erfolgt in der Regel nach dem geltenden Stundenplan im Wechselmodell von Präsenzunterricht und häuslicher Lernzeit.
- Aufgrund der räumlichen Bedingungen und dem Hygienekonzept dürfen in einem Unterrichtsraum nicht mehr als 16 Schüler anwesend sein.
- Der Schulbesuch ist an die Testpflicht gebunden. Alle Schüler*innen sollen sich zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger testen.
- Nur wer aufgrund des Tests in der Schule oder eine qualifizierten Selbstauskunft nachweisen kann, darf ab 12. April 2021 das Schulgelände betreten.
- Um auch bei höheren Infektionszahlen den Präsenzunterricht zu ermöglichen, ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im Unterricht notwendig.
Es werden Selbsttests kostenfrei zur Verfügung gestellt, die zweimal pro Woche durchgeführt werden. Die Einwilligungserklärungen müssen vorliegen und bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern von den Eltern unterschrieben worden sein.
Weiter Informationen finden Sie unter www.bildung.sachsen.de/blog
Aktuelle Informationen
Ihre Klassenlehrer informieren Sie regelmäßig in LernSax über aktuelle Veränderungen und wichtige Informationen.
Corona Informationen
Belehrung für Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätige Personen gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Um eine Ansteckung zu verhindern, sind die Abstands-und Hygieneregeln einzuhalten.
Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a.trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbot für die Einrichtung.
Wir bitten Sie, bei diesen Symptomen immer den Rat Ihres Haus-oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen.
Müssen in der Einrichtung tätige Personen oder Kinder bzw. Schüler/innen zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit zu vermeiden.
Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung besteht, kann Ihnen Ihr behandelder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.