Anmeldung zur Berufsschulpflichterfüllung
Information zur Berufsschulpflichterfüllung
Schülerinnen und Schüler, die derzeit keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben und noch kein konkretes Ausbildungsziel verfolgen, sind dennoch verpflichtet, ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen dabei entweder am Unterricht in bestehenden Fachklassen teil. Ziel ist es, ihnen eine grundlegende berufliche Orientierung und Vorbereitung zu ermöglichen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während dieser Zeit ein betriebliches Praktikum zu absolvieren. Dieses muss zuvor von der Schulleitung genehmigt werden und sollte eine Dauer von mindestens 2 Wochen und höchstens 6 Wochen haben. Das Praktikum kann auch in mehreren Abschnitten stattfinden, wobei jeder Abschnitt mindestens 2 Wochen umfassen sollte.
Wichtig:
Für das Praktikum ist ein Praktikumsvertrag erforderlich. Dieser muss in 3-facher Ausfertigung an die Schule übermittelt werden, damit die Genehmigung erfolgen kann.
Die Anmeldung zur Berufsschulpflichterfüllung erfolgt über das untenstehende Formular. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus. Falls bereits ein Praktikumsbetrieb feststeht, geben Sie diesen bitte direkt im Formular mit an und senden uns die Verträge per Post zu.
Mit dieser Regelung sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihren weiteren beruflichen Weg vorbereitet und ihnen praktische Einblicke in die Arbeitswelt ermöglicht werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

