Staatlich geprüfte(r) Krankenpflegehelfer/in
Ausbildungsinhalte
11Die Ausbildung an einer Berufsfachschule für Pflegehilfe befähigt dazu, Kompetenzen zu erwerben, um alte Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegefachkraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen. 2Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen,
1. eigenständig die im Rahmen des individuellen Pflegeplans übertragenen Aufgaben der Grundpflege zu verrichten und die ausgeführten pflegerischen Leistungen ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie
2. im Rahmen der Assistenz von Pflegefachkräften, bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte und bei der Durchführung der Behandlungspflege mitzuwirken.
Berufsübergreifende Fächer:
Deutsch
Englisch
Gemeinschaftskunde
Ethik
Sport
Berufsbezogene Lernfelder:
Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
Situationsgerecht kommunizieren
Gesundheit erhalten und fördern
Lebensraum und Lebenszeit gestalten
in akuten Notfällen adäquat handeln
Praktika:
36 Wochen berufspraktische Ausbildung in verschiedenen Pflegeeinrichtungen (Krankenhaus, Einrichtungen der stationären und ambulanten Langzeitpflege)
Dauer
regulär: 2 Jahre
verkürzt: 1 Jahr
als Vollzeitunterricht mit Praktika
Start ist jährlich zum neuen Schuljahr
Voraussetzungen
2-jährige Ausbildung:
Hauptschulabschluss oder
ein gleichwertiger Bildungsabschluss
1-jährige Ausbildung:
Realschulabschluss und Eignungsgespräch oder
ein Antrag auf Verkürzung kann beim Landesamt für Schule und Bildung gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden
• mind. 3 Jahre Berufstätigkeit in den letzten 10 Jahren oder
• mind. 2 Jahre Berufstätigkeit in den letzten 10 Jahren PLUS
mind. 6-monatige einschlägige Weiterbildung zur Arbeitsförderung nach §81 SGB III oder
• mind. 5 Jahre Berufstätigkeit PLUS Abschluss Betreuungskraft gemäß GKV-SV-RL nach § 53bSGB XI
Die Berechnung der anzuerkennenden Tätigkeiten erfolgt auf
Grundlage einer Vollzeitstelle (i. d. R. 40 Stunden, sofern tariflich keine andere Sollstundenzahl für die Vollzeitbeschäftigung vorgegeben ist)
Auch vorangegangene Ausbildungen, z.B. nach Pflegeberufegesetz (seit 2020) oder Alten-/Krankenpflegegesetz
(auslaufend) können ganz oder teilweise angerechnet werden. Die Entscheidung bzgl. der Anerkennung von Vorkenntnissen trifft jeweils die zuständige Schulaufsichtsbehörde (LaSuB)Der formlose Antrag soll frühzeitig schriftlich, inkl. aller Unterlagen, gern bis spätestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung (bspw. zum 31.05. für den Beginn des nächsten Schuljahres im Herbst) beim jeweiligen regional zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB),
Referat 24 - Berufsbildende Schulen- eingereicht werden.Eine Checkliste mit zu erfüllenden Kriterien steht zur Verfügung: zur Checkliste>.
Abschluss
Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin oder
Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer
Möglichkeit der Zuerkennung des mittleren Bildungsabschlusses bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
Der Berufsabschluss ist eine geeignete Voraussetzung für weiterführende Berufsabschlüsse, z. B.:
zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann
Bewerbung
Folgende Unterlagen sind im Original bis zum 31. März des Aufnahmejahres einzureichen:
1. | Anmeldeformular |
| ||||
2. | lückenloser tabellarischer Lebenslauf | |||||
3. | beglaubigte Zeugniskopien | sofern das Abschlusszeugnis noch nicht erteilt wurde, ist das letzte Halbjahreszeugnis einzureichen | ||||
4. | ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes | darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate sein | ||||
5. | 2 Passbilder |
Bitte senden Sie keine weiteren Anhänge wie bspw. Praktikumsbeurteilungen mit.
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Praktische Ausbildungsinhalte
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Schullische Ausbildungsinhalte
Noch Fragen?Ansprechpartner amt. Fachleitung Fachbereich 3 Herr Altmann |

